Fast Lane INVOICE BAU
Die Lösung. Für alle Eingangsrechnungen im Baugewerbe.
Rückruf anfordern >
zum Video >
Im Baubereich kommt es regelmäßig zu Kürzungen der Rechnungen von Baufirmen. Soweit der leistende Unternehmer die Rechnungskürzung anerkennt, erfolgt eine „automatische“ Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen nach §17 UStG. Hierzu bedarf es ausdrücklich keiner Gutschrift von Seiten des leistenden Unternehmers. Ist die Rechnung Bestandteil eines Gewerkes, gilt es natürlich, den Überblick zu behalten, was wurde gezahlt, was gebucht und was ist noch offen.
Die Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung ergibt insbesondere in der Baubranche großen Sinn. Eine Vielzahl der Rechnungen wird gekürzt und muss jeweils in einen Kontext mit der Abschlagsrechnung, den weiteren Rechnungen zum Gewerk und letztlich der Schlussrechnung gebracht werden. Gewerk für Gewerk, Kreditor für Kreditor, Mandant für Mandant!
Die Lösung Fast Lane INVOICE BAU leistet genau das. Von der Digitalisierung und automatisierten Auslesung der Belege, über die Freigabe durch Projektleiter bis hin zur Buchhaltung und Übergabe an Ihr FiBu-System (z.B. Datev) werden alle Anforderungen an den Rechnungsablauf erfüllt.
Fast Lane INVOICE BAU: Beispiel-Rechnung & -Datenfelder
Fast Lane INVOICE BAU: Beispiel-Feststellungsvermerk & -Datenfelder
Einfach Rückruf anfordern!