1. Was ist Fast Lane Invoice Bau?
Für alle Eingangsrechnungen im Baugewerbe.
Im Baubereich kommt es regelmäßig zu Kürzungen der Rechnungen von Baufirmen.
Soweit der leistende Unternehmer die Rechnungskürzung anerkennt, erfolgt eine „automatische“ Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen nach §17 UStG. Hierzu bedarf es ausdrücklich keiner Gutschrift von Seiten des leistenden Unternehmers.
Ist die Rechnung Bestandteil eines Gewerkes, gilt es natürlich, den Überblick zu behalten: Was wurde gezahlt, was gebucht und was ist noch offen? Daher ist die Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung besonders hier sehr effektiv. Eine Vielzahl an Rechnungen wird gekürzt und muss jeweils in einen Kontext mit der Abschlagsrechnung, den weiteren Rechnungen zum Gewerk und letztlich der Schlussrechnung gebracht werden. Gewerk für Gewerk, Kreditor für Kreditor, Mandant für Mandant.